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1. Heimatkunde der Provinz Hannover - S. 63

1910 - Hannover : Helwing
- 63 — Rechtspflege. Zum Zwecke der Rechtspflege bestehen in unserer Provinz 103 Amtsgerichte, 8 Landgerichte und 1 Oberlandesgericht. Die Amtsgerichte haben die Ausgabe, bürgerliche Rechtsstreitigkeiten leichterer Art (Streitigkeiten über das Mein und Dein) zu untersuchen und zu entscheiden. Zur Untersuchung und Entscheidung der Vergehen leichterer Art (einfacher Diebstahl, Betrug, Sachbeschädigung) werden bei den Amtsgerichten Schöffengerichte gebildet, die aus einem Amts- richter und zwei Schöffen bestehen. Amtsgerichte befinden sich in den meisten größeren Orten. — Bürgerliche Streitigkeiten verwickelter Natur, sowie eine Reihe leichterer Vergehen werden von den Landgerichten unter- sucht und entschieden. Außerdem kann ein von dem Amtsgerichte Verurteilter das Landgericht anrufen. Für die Verhandlung von schweren Verbrechen (schwerer Diebstahl, Betrug im Rücksall, Totschlag, Mord) treten bei dem Landgericht Schwurgerichte zusammen, die aus drei Richtern und zwöls Geschworenen bestehen. Landgerichte befinden sich in Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade, Osnabrück, Aurich, Göttiugen und Verden. — Das Oberlandesgericht entscheidet, wenn gegen das Endurteil eines Landgerichts Berufung eingelegt wird. Unser Oberlandesgericht ist in Celle; über diesem steht nur das deutsche Reichs- gericht iu Leipzig. Kirchenwesen. Die oberste geistliche Behörde für die evangelisch- lutherische Kirche unserer Proviuz ist das Königliche Landcskonsistorium in Hannover. In wichtigen Entscheidungen wirkt der Provinzial-Synodal- Ausschuß mit. Außerdem wird mindestens alle sechs Jahre die Provinzial- ^nn^de einberufen. Unter dem Landeskonsistorinm stehen die Königlichen Konsistorien zu Hannover und Aurich. Jeder Konsistorialbezirk ist zunächst in General-Superiutendenturen geteilt, diese wiederum in Inspektionen, an deren Spitze der Superintendent steht, der in dem Bezirks-Synodal- Ausschuß für wichtige Fälle eine mitwirkende Behörde hat. Außerdem tagt alljährlich oder alle zwei Jahre die Bezirkssynode. Die einzelne Kirchengemeinde wird von dem Geistlichen (Pastor, Prediger) geleitet, welcher den Kirchenvorstand zur Seite hat. Dem Konsistorium zu Aurich sind auch sämtliche reformierte Kirchengemeinden unserer Provinz unterstellt. Diese Behörde besteht deshalb aus lutherischen und reformierten Mit- gliedern. Die katholifchen Kirchengemeinden östlich der Weser stehen unter dem Bischof von Hildesheim, diejenigen westlich der Weser unter dem Bischof von Osnabrück. Schulwesen. Die Volksschulen eines jeden Regierungsbezirkes werden von der Königlichen Regierung geleitet. Die Schuleu eines kleineren Bezirkes, gewöhnlich eines oder mehrerer Kreise, beaufsichtigt der Kreisschulinspektor, d. i. iu deu meisten Fällen der Superintendent, die Schulen einer Kirchengemeinde der Ortsschulinspektor, d. i. in den meisten Fällen der Ortsgeistliche. Die Leitung des Volksschulwesens in einer einzelnen Gemeinde liegt dem Schulvorstande ob, welcher aus dein Ortsschulinspektor, dem (ersten) Lehrer und einigen Schnlvorstehern besteht, Jfa den Städteu sind jedoch auch andere Einrichtungen gestattet. j

2. Mittlere und neue Geschichte bis 1648 - S. 4

1883 - Hannover : Helwing
4 Mittlere Geschichte. der Franken, Bischof Gregor von Tours: „So fällte Gott täglich seine Feinde unter feiner Hand, darum, daß er mit rechtem Herzen vor ihm wandelte und that, was seinen Augen wohlgefiel." Chlodwig genoß die Früchte seiner Frevelthaten nicht lange. Er starb schon 511 in seiner Hauptstadt Paris, erst 45 Jahre alt. Sein Reich wurde unter seine vier Söhne verteilt. 6. Das Lehnswesen. Das fränkische Reich war von Anfang an stark und fest durch das L eh ns wesen. In den vielen Kriegen wurde das eroberte Land größtenteils Königseigentum. Der König teilte es mit seinem Gefolge, und jeder erhielt sein Losteil als freies Eigentum, als Allod. Dennoch behielt der König für sich so viel, daß er den Ge- treusten und Höchsten seines Gefolges noch Land geben konnte, das ihm zwar eigen blieb, jenen aber zur Nutznießung gelehnt war. Ein solches Land hieß Lehen (feudum, beneficium, d. i. Wohlthat). Der Geber war der Lehnsherr, der Empfänger hieß Lehnsmann oder Basall. Der Vasall besaß das Lehen, wenn er es nicht durch Treulosigkeit (Felonie) verwirkte, gewöhnlich auf Lebenszeit. Abgaben bezahlte der Lehnsmann davon nicht; nur war er in jedem Streite zur Heeresfolge verpflichtet; auch mußte er von Zeit zu Zeit Hofdienst leisten, d. h. an dem Hofe erscheinen. Auch die Häupter der Kirche, die Bischöfe und Erzbischöfe, meist Welsche, wurden nicht mit Geld besoldet, sondern er- hielten Lehen. Dadurch wurde die Kirche bald reich und konnte selbst kleine Lehen austeilen, ebenso wie die großen Vasallen dies thaten. Solche kleinere Lehen waren: einzelne Städte, Burgen und Schlösser, Fischereien, Wälder, Weinberge, Salzpfannen, Mühlen, Brauereien, Häuser, Höfe, selbst einzelne Hufen. Vor allem aber wurden Klöster mit ihren reichen Einkünften oft an weltliche Große gegeben. Später galten auch Ämter, wie die der Schultheißen, Vögte und Grafen, als Lehen. Für diese niederen Lehen wurden entweder geringe Dienste verlangt, z. B. den Wagen eines Klosters zu geleiten und gegen räuberische Anfälle zu schützen, den Abt zu Pferde zu begleiten oder ihm das Pferd zu leihen; oder es wurde für den Nießbrauch des Lehens ein jährlicher Zins gezahlt. Aus den kleinen Lehnsleuten entstand der niedere, aus den höchsten der hohe Adel. Ii. Zustinian; 527-565. 3. Fall des Vandalenreichs. Als das weströmische Reich bereits untergegangen war, gelangte das oströmische unter dem Kaiser Justinian noch einmal zur Blüte. Er kehrte seine Waffen zunächst gegen das Vandalenreich in Afrika. Sein Feldherr Belisar zog siegreich in die Hauptstadt Karthago ein, und das Vandalenreich wurde 534 eine oströmische Provinz. Der einst so kräftige Stamm der Vandalen hatte unter der heißen Sonne Afrikas und bei der veränderten Lebensweise seine alte Kraft verloren. Sein König verteidigte sich in einem Bergschlosse des Atlas drei Monate lang. Dem Verhungern nahe, ließ er den feindlichen Hauptmann, der ein Deutscher war, um drei Dinge bitten: um ein Stück Brot, seinen Hunger zu stillen, um einen Schwamm, seine

3. Mittlere und neue Geschichte bis 1648 - S. 73

1883 - Hannover : Helwing
Mittelalterliche Zustände. 73 der Wohnort des zu Ladenden unbekannt, so wurden vier schriftliche Ladungen aus- gefertigt und je eine an vier Orten des Landes, in welchem der Angeklagte vermutlich sich aushielt, aus Kreuzstraßen gegen Osten, Süden, Westen und Norden aufgesteckt. Der Geladene hatte sich an einem ihm bestimmten Orte einzufinden; hier empfing ihn ein Schöffe und führte ihn nach dem Freistuhle. Es wurde gegen den Angeklagten entschieden, wenn der Ankläger sein Wort beschwur und andere achtbare Männer die Ehrenhaftigkeit des Anklägers — nicht das Vergehen des Angeklagten — bezeugten. Be- kannte dieser, oder wurde er überführt, so sprachen die Schöffen das Urteil; war es die Todesstrafe, so wurde er gleich, meistens von dem jüngsten Schöffen, an den nächsten Baum gehängt. Gelindere Strafen waren Landesverweisung und Geldbuße. War der Angeklagte ein Schöffe, so verwandelte sich das offene Gericht in ein heimliches, d. h. es wurde allen Nichtwissenden bei Todesstrafe geboten, sich zu entfernen. Diese „heimliche Acht" fand auch statt,'wenn der Geladene nicht erschien. Die Vorladung wurde dann noch zweimal wiederholt; stellte er sich auch dann noch nicht, so galt er als schuldig und ward verfemt, d. i. in die Acht des Femgerichts erklärt. Daher der Name Femgericht. Dann ward der Name des Verurteilten in das Blutbuch geschrieben, und der also Verfemte war von jetzt an von unsichtbaren Handen ver- folgt. Keiner durfte das Urteil verraten; wer ihn warnte oder ihm Bei- stand leistete, ward selber vor den Freistuhl geladen. Jeder Wissende hatte die Pflicht, das Urteil zu vollstrecken; wo er des Verfemten habhaft werden konnte, im Hause oder auf der Straße, da stieß er ihn nieder oder henkte ihn. Zum Zeichen, daß der Getötete durch die Feme gefallen, ließ man ihm alles, was er hatte, und steckte ein Messer neben ihm in die Erde. Die Wissenden hatten sogar das Recht, einen auf handhaft er That ertappten Missethäter auf der Stelle niederzustoßen, wenn sie ihm nur nichts nahmen und die Femzeichen zurückließen. So war dieser Bund von vielen tausend Männern aus allen Stän- den und allen Gegenden Deutschlands ein starker Schutz für den Frieden im Reiche; mancher Bösewicht, der vielleicht durch Bestechung den Händen der Gerechtigkeit entgangen war, erhielt durch die Feme seinen verdienten Lohn, und Fürst und Ritter erbebten hinter ihren festen Mauern, wenn in stiller Nacht vor ihrem Thore der Ruf der Freischöffen erscholl. Selbst Kaiser Friedrich Iii. und sein Kanzler wurden zweimal vor den Freistuhl geladen. Aber bei der ungeheuren Zahl der Wissenden (im 13. und 14. Jahrhundert 100 000) konnte es nicht fehlen, daß Unwürdige auf- genommen wurden, welche die ihnen anvertraute Macht zur Befriedigung ihrer Leidenschaft und Rache mißbrauchten. Schon gegen das Ende des 15. Jahrhunderts wurden mehrfach Klagen gegen die'freigerichte erhoben; die Fürsten mochten eine solche Gewalt nicht neben sich dulden, und als nun überall eine bessere öffentliche Rechtspflege eingeführt wurde, erlosch die Macht der heimlichen Gerichte von selbst, ohne daß man das Ende derselben genau angeben könnte.

4. Mittlere und neue Geschichte bis 1648 - S. 41

1883 - Hannover : Helwing
Heinrich Iv. 41 Aber niemals hat er Hanno jenen Tag vergessen. Heinrich war ein Knabe von hohen Anlagen des Geistes und des Körpers, und durch eine bessere Erziehung hätte sein feuriger Mut und sein ritterlicher Sinn leicht auf das Höchste gelenkt werden mögen; jetzt aber waren seiner Seele Bitterkeit und Groll eingepflanzt, und er ließ stch leicht zu Gewaltthaten und Ausschweifungen hinreißen, die dann durch Verleumdung seiner Feinde nur noch vergrößert wurden. Seitdem die Mutter Heinrichs nach Rom in ein Kloster gegangen, war Adalberts Einfluß auf den jungen König unbegrenzt; er suchte den Neigungen und Launen des Königs auf jede Weise zu willfahren. Durch seine Eitelkeit, Herrschsucht und Habgier brachte er es dahin, daß er nach wenigen Monaten verhaßt war. Auf einer Fürstenversammlung zu Tribur, südöstlich von Mainz, erklärten die Großen des Reiches dem Könige, er solle entweder seine Krone niederlegen oder Adalbert entlassen. Heinrich wählte das letztere und geriet abermals unter Vormundschaft der Fürsten. (1065.) o. Kampf mit den Sachsen. 1069 kehrte Adalbert in seine alte Stellung zurück; seine größten Feinde waren die Sachsen, insbesondere deren mächtiges Herzogsgeschlecht, die Billunger, die den herrschsüch- tigen Bischof oft an der Vergrößerung seines Bistums gehindert hatten. Den Haß gegen diese pflanzte er auch der Seele des jungen Königs ein. Heinrich lebte meistens im Sachsenlande, zu Goslar, und legte in den Bergen des Harzes und Thüringens starke Burgen an. 1 Die vorzüg- lichste war die Harzburg, * Heinrichs Lieblingssitz. Die Sachsen sahen durch diese Zwingburgen ihre alte Freiheit bedroht; auch weigerten sie stch, den König, während er in ihrem Lande lebte, — der Sitte gemäß — zu unterhalten, da er fast immer da war; Heinrich mußte deshalb seinen Lebensunterhalt oft für Geld kaufen. Auch erzählte man sich in Sachsen, Heinrich habe, von einer Bergeshöhe das Land beschauend, geäußert: „Sachsen ist ein schönes Land, aber die es bewohnen, sind verworfene Knechte." Als Heinrich 1069 bei Otto von Nordheim auf einem Gute desselben zum Besuch war, wurde nachts auf den Ritter, welcher vor des Königs Schlafgemach Wache hielt, ein Mordanschlag gemacht, der aber fehlschlug. Da trat ein gewisser Egino mit der Behauptung auf, es sei der Mord des Königs beabsichtigt gewesen, Herzog Otto habe ihn selbst zum Mörder gedungen. Dabei erbot er sich, seine Aussage auf jede Weise, auch durch ein Gottesurteil zu erhärten. Otto leugnete und behauptete, Egino nie gesehen zu haben. Der König forderte ein Gottesurteil durch Zweikampf. Egino hatte einen sehr üblen Ruf; dennoch wollte Otto gegen den Rat seiner Freunde sich mit ihm ichlagen, wenn Heinrich ihm sicheres Geleit gewähren wollte. Heinrich weigerte sich, ihm ein Geleit, wie er cs forderte, zu versprechen; daher stellte Otto sich nicht. Da ward er durch die Fürsten in die Acht erklärt, sein Herzogtum, seine Lehen und Allode wurden eingezogen. Otto setzte sich zwar zur Wehr, mußte sich aber schon Ostern 1011 mit seinem Freunde, dem jungen Herzoge Magnus von Sachsen, und anderen vornehmen Männern unterwerfen. Otto wurde bald wieder 1 Heinrichs Baumeister war der Bischof Benno von Osnabrück. -Die Burg stand auf dem Burgberge bei dem Orte Harzburg, südöstlich von Goslar. Geringe Mauerreste sind noch vorhanden. Der Berg trägt jetzt ein Gasthaus, sowie ein Denkmal des Fürsten Bismarck.

5. Mittlere und neue Geschichte bis 1648 - S. 22

1883 - Hannover : Helwing
22 Mittlere Geschichte. welche monatlich das Gaugericht abhielten. Unter ihnen standen an der Spitze der Gemeinden die Centgrafen. Zur Überwachung und Unterstützung der Gaugrafen bereisten alle Vierteljahr zwei Send grafen mehrere Gaue; sie mußten auf den Reichsversammlungen darüber Bericht erstatten. In jedem Frühjahre wurde eine Volksversammlung aller Freien, das Maifeld, abgehalten. Karl untersiegelte die von ihm bestätigten Beschlüsse dieser Versammlung mit einem Petschaft, das in seinen Degenknopf eingegraben war. Diese Gesetze hießen wegen ihrer Einteilung in Kapitel Kapitularien. Auf den Reichsversamm- lungen erhielt Karl auch die üblichen Geschenke. Längs der Grenzen des Reichs bestanden zur Verteidigung desselben die Marken, deren wehrhafte Bewohner unter dem Markgrafen stets kriegsbereit sein mußten. Sonst hielt der König im Frieden nur eine kleine Schar stehender Truppen, Gefolge genannt; im Kriege bot er seine Vasallen auf, zu welchen auch die Geistlichen — Erzbischöfe, Äbte — gehörten. Außerdem konnte der König auch den Heerbann der Freien aufrufen. Meistens wurden nur diejenigen Mannschaften aufgeboten, welche dem Kriegsschauplätze am nächsten wohnten. An dem Christentume hing Karl mit ganzer Seele; nie ver- säumte er ohne Not den Gottesdienst. Die Bischöfe wurden wegen ihrer hohen Bedeutung den Grafen gleichgeachtet; Karl unterwarf sie aber auch einer strengen Aufsicht und untersagte ihnen die Jagd, das Tragen der Waffen, den Besuch von Wirtshäusern und Schauspielen. Den Zehnten ließ er mit aller Strenge eintreiben und nahm auch seine Güter nicht aus. Er gewährte reiche Mittel zum Bau von Kirchen und Klöstern und machte den Mönchen zur Pflicht, neben den gottesdienstlichen Ver- richtungen in den Klosterschulen Knaben und Jünglinge zu unterrichten, Armen und Kranken hülfreich zu sein und Wanderern Obdach zu ge- währen. Besondere Sorgfalt wandte er auch auf die Verbesserung des Kirchengesanges. Um die geistige Bildung seiner Völker zu heben, legte Karl Schulen an, die mit den Kirchen und Klöstern verbunden waren, und in denen Lesen, Schreiben und die christliche Lehre die Hauptgegenstände des Unterrichts ausmachten. Zu Lehrern berief er geschickte Männer aus Griechenland und Italien. Der größte war Alkuin, ein Angelsachse von Geburt. Karl ließ zur Verbesserung des Kirchengesangcs aus Italien Orgeln kommen und brachte selbst zwei Gesanglehrer von dort mit, die zu Metz und Soissons Sing- schulen anlegen mußten. Aber die rauhen Kehlen der Franken gewöhnten sich nur schwer an den Kirchengesang; ihren Gesang verglichen die italienischen Gesanglehrer mit dem Geheul wilder Tiere und mit dem Rumpeln eines Lastwagens, der über einen Knüppeldamm fährt. Um die heilige Schrift verständlicher zu machen, ließ Karl einen Teil derselben in die deutsche Sprache übersetzen; die Predigten mußten in deutscher Sprache gehalten werden; auch ließ er eine Sammlung von Predigten und Betrachtungen aus den Kirchenvätern veranstalten, die den Namen Postille1 erhielt. 1 Diese Betrachtung folgte der Vorlesung des Textes und begann mit den Worten: xost illa (nämlich: verba textus, — d. h. nach jenen Worten des Textes); daher der Name.

6. Mittlere und neue Geschichte bis 1648 - S. 60

1883 - Hannover : Helwing
60 Mittlere Geschichte. hatte ihn in den Bann gethan. Über zwei Jahre wurde die Stadt be- lagert. Alle, welche derselben Zufuhr bringen wollten, verloren die rechte Hand; um die Grausamkeiten der Mailänder zu rächen, ließ der Kaiser den größten Teil der Gefangenen aufhängen. Bald wurden die Mai- länder vom Hunger geplagt, denn der Mundvorrat wurde immer kleiner; sie wurden uneinig, ob sie dem Kaiser einen Vertrag vorlegen oder sich ihm auf Gnade und Ungnade ergeben sollten. Endlich wurde die Unter- werfung beschlossen. Die Stadt wurde streng bestraft, und Friedrich kehrte nach fünfjähriger Abwesenheit nach Deutschland zurück. Am 1. März 1162 erschienen vor Friedrich die mailändischen Konsuln und andere Edle, knieend und mit bloßen Schwertern aus dem Nacken, übergaben ohne Bedingung die Stadt und leisteten die ihnen vorgeschriebenen Eide sür sich und alle übrigen Mailänder. Acht Tage später kamen mehr als 300 auserlesene Ritter, fielen vor dem Kaiser nieder und übergaben die Schlüssel der Stadt und die Hauptfahnen. Nach zwei Tagen kam das ganze Volk und die übrige Ritterschar mit dem C ar- ro ccio (spr. Karrottscho), dem riesigen Fahnenwagen der Stadt. Alle Behörden und Bürger waren mit dem Bußgewande bekleidet, hatten Stricke um den Hals, Asche auf dem Haupte und Kreuze in den Händen. Krieger und Volk fielen einmütig aus ihr Antlitz, wehklagten, streckten das Kreuz empor und flehten im Namen desselben um Gnade. Der Kaiser versprach nach reiflicher Überlegung, Gnade zu üben, und entließ sie. Am folgenden Tage verkündigte er ihnen das Gericht: alle Vornehmen behielt er als Geiseln; alle in der Stadt, welche über zwölf Jahre alt waren, mußten ihm die Huldigung leisten. Die Stadtthore und die Mauern mußten abgetragen, die Gräben zugedämmt werden. Daraus sprach der Kaiser die Mailänder für ihre Person vom kaiserlichen Banne los; doch mußten sie binnen acht Tagen die Stadt verlassen, um sich an vier Flecken ihres Gebiets, immer zwei Meilen auseinander, niederzulassen. Bei dem Abtragen der Mauern halfen besonders die Bewohner der Städte Lodi, Pavia und Como, die Mailand feindlich waren. Über die eingerissenen Mauern zog der Kaiser siegprangend in die Stadt. Dieselbe war nur eine Masse offener, menschenleerer Häuser und glich einem Totenhause. — Nach diesem Gerichte setzte sich der Kaiser die Krone wieder auf. Dritter und vierter Zug. 1163 und 1166. Schon 1163 befand Barbarossa sich auf seinem dritten Römerzuge. Alle lombardischen Städte klagten laut über den Druck der kaiserlichen Beamten, aber Frie- drich wies 'sie mit ihren Klagen ab. Da erklärten die Städte: „Gehorsam dem Kaiser in allen billigen Dingen, aber Widerstand gegen jeden Miß- brauch der Gewalt." Sie thaten'sich zusammen und bildeten den lo m- bardischen Städtebund. Auch Mailand, das wieder aufgeblüht war, gehörte demselben an. Der Kaiser fühlte sich dem Bunde gegen- über nicht stark genug, sondern eilte nach Deutschland zurück, um ein neues Heer zu holen. Die Feinde bauten unterdes ihm zum Trotze und dem Papste Alexander zu Ehren die Stadt Alessandria am Tanaro. Als dann Friedrich 1166 den vierten Zug unternahm und bis Rom vordrang, tötete das Sumpffieber den schönsten Teil seines Heeres. Er mußte nach Oberitalien zurück und ächtete von Pavia aus die Städte des lombardischen Bundes. Heimlich und mit Lebensgefahr gelangte er durch das empörte Land in die Heimat. Fünfter Zug. 1174. Erst 1174 konnte Friedrich zum fünsten- mal nach Italien kommen. Zunächst belagerte er die Festung Alessan- dria. Es war Winter, der sumpfige Boden wurde von häufigem Regen

7. Mittlere und neue Geschichte bis 1648 - S. 62

1883 - Hannover : Helwing
62 Mittlere Geschichte. 1183 jährigen Waffenstillstand. Der Friede erfolgte erst 1183 zu^K.'on- stanz. In diesem Frieden erwarben sich die Städte freie Selbstverwal- tung und das Recht, ihre Behörden selbst zu wählen; sie wurden freie Republiken und waren dem Kaiser nur dem Namen nach Unterthan. c. Strafgericht über Heinrich den Löwen. 1177 kehrte Friedrich nach Deutschland zurück, um Heinrich den Löwen für seinen Abfall zu strafen. Auch viele deutschen Fürsten, denen Heinrich in den Tagen seiner Macht Unrecht gethan hatte, beklagten sich über ihn. Ihnen zum Trotze hatte er vor semer Burg einen ehernen Löwen errichtet. Dreimal rief der Kaiser Heinrich vor sich; aber der Löwe kam nicht. Da sprach Friedrich die Acht über ihn aus und beraubte ihn seiner Herzogtümer. (1179.) Bayern erhielt Otto von Wittelsbach, Sachsen der Askanier Bernhard, ein Sohn Albrechts des Bären. Jetzt erhob der Löwe zu einem verheerenden Kriege die Waffen und widerstand zwei Jahre allen seinen Feinden: er zerstörte Goslar mit seinen Bergwerken und Münzstätten und legte Halberstadt in Asche. Aber Friedrich drang in das Herz seiner Lande vor; in Stade (nahe der unteren Elbe) wurde der Herzog eng belagert. Als endlich auch das mächtige Lübeck sich ergeben mußte, flehte Heinrich um Gnade. In Erfurt (1181) warf er sich dem Kaiser zu Füßen; dieser war von solchem Wiedersehen gerührt und hob ihn vom Boden auf, indem er sprach: ,,Du bist das eigene Werkzeug deines Falles!" Unter dem Beirat der Fürsten hielt er Gericht über Heinrich: die Herzogtümer blieben ihm genommen; nur seine Allode, die braunschweig-lüneburgischen Länder, durfte er behalten. Dazu mußte er drei Jahre in die Verbannung; er ging zu seinem Schwiegervater, dem Könige von England. 6. Feste. So war Friedrichs Macht wieder hergestellt; ein großes Reichs fest zu Mainz (Pfingsten 1184) wurde der Spiegel seiner Herrlichkeit. Auf diesem Feste empfingen die beiden ältesten Söhne des Kaisers von diesem den Ritterschlag. Die Menge der Gesandten, wie der weltlichen und geistlichen Fürsten war so groß, daß man auf der Rheinebene eine Zeltstadt bauen mußte. Allein 70 000 Ritter waren herbeigekommen. Das Gefolge des Erzbischofs von Köln war über 4000 Mann stark. Alle Gäste wurden drei Tage lang vom Kaiser aufs herr- lichste bewirtet; überall herrschte Lust und Freude. Der Kaiser selbst ritt bei den Turnieren in die Schranken und war der Mittelpunkt des Festes. In demselben Jahre (1184) ging Friedrich zum sechstenmal nach Italien und wurde überall freudig empfangen. In Mailand wurde sein Sohn und Nachfolger Heinrich Vi. mit der normännischen Prin- zessin Konstantia, der Erbin von Neapel und Sicilien, vermählt. 6. Kreuzzug und Tod. Da erschütterte plötzlich die Schreckens- nachricht Europa, daß Jerusalem von dem ägyptischensultan 1187 erobert worden sei. Christliche Ritter hatten ihn dadurch gereizt, daß sie seine Mutter auf einer Reise überfallen und ihre Begleiter getötet hatten. Er besiegte das Christenheer und erschlug den Verräter mit eigener Hand. Jerusalem fiel nach diesem Siege in seine Hand; hier wurden die Kreuze abgebrochen und die heiligen Gefäße der Christen aus

8. Mittlere und neue Geschichte bis 1648 - S. 32

1883 - Hannover : Helwing
32 Mittlere Geschichte. seine Lehnsmänner sein, die er nach seinem Willen ein- und absetzen wollte. Dieses kühne Streben des jungen Königs wurde vor allem von den Franken ungern gesehen. Ihr Herzog Eberhard hatte einst Heinrich I. selbst die Krone gebracht, ihr Geschlecht hatte den König Konrad geliefert. Deshalb reizte es Eberhard zur Fehde, als sein Lehns- mann Brüning in Sachsen ihm offen den Gehorsam verweigerte. „Die Sachsen waren stolz darauf geworden, daß die königliche Herrschaft an ihren Stamm gekommen war, und wollten keinem Manne anderen Stammes mehr dienen. Trugen sie von einem solchen ein Lehen, so leisteten sie ihm als ihrem Lehnsherrn nicht die gebührende Ehre, sondern thaten, als ob sie alles nur dem Könige zu danken hätten." (Widukind.) Mit vielen fränkischen Großen rückte Eberhard vor die Burg Brünings und steckte sie in Brand. Weil er nun die Fehde begonnen hatte, ohne vor den Richterstuhl des Königs zu treten, bestrafte ihn Otto als einen Landfriedensbrecher: er verurteilte ihn zu einer Buße von hundert Pfund Silber, deren Wert er in edlen Rossen zahlen sollte; seine Großen aber mußten zu ihrer Schande öffentlich Hunde, die an den Füßen gefesselt ihnen um den Hals gehängt wurden, zum Könige nach Magdeburg tragen. Dann wurde Eberhard von dem Könige gnädig empfangen und sogar beschenkt. Aber des Königs Gnade hatte ihn nicht versöhnt, son- dern erbittert; auch konnte er es nicht vergessen, daß Otto ihm die reichen Lehen nicht ließ, die er einst von Heinrich erhalten. Auch der Bayernherzog erhob sich gegen Otto 938. Aber Otto setzte ihn ab und nahm ihm alle Rechte, die ihm einst sein Vater hatte lassen müssen. Namentlich wollte Otto die Bistümer in Bayern selbst besetzen. Unterdessen hatte sich Eberhard mit T Hank mar, dem ältesten Bruder Ottos, verbunden. Dieser stammte aus einer früheren Ehe Hein- richs, die aber vom Papste wieder getrennt war, weil die Frau sich schon früher dem Kloster geweiht hatte. Eberhard und Thankmar verwüsteten Westfalen, und letzterem gelang es sogar, seinen Stiefbruder, den jüngeren Bruder Ottos, Heinrich, in dunkler Nacht beim Überfall einer Festung gefangen zu nehmen. Wie einen gemeinen Knecht führte er ihn gebunden dem Eberhard zu. Dann setzte er sich in der alten Eres- burg fest und verwüstete mit seinen Scharen weit und breit das Land. Da mußte Otto, so schwer es ihm auch fiel, die Burg belagern. Als die Bewohner ihm die Thore öffneten, suchte Thankmar Schutz in der Kirche des Orts, weil nach dem Brauche der Zeit jeder in den Kirchen eine sichere Zuflucht haben sollte. Aber wütend erbrachen die Männer Ottos das Heiligtum. Thankmar stand am Altar, seinen Schild und seine goldene Kette, das Zeichen seiner vornehmen Geburt, hatte er, bis zum Tode erschöpft, hier niedergelebt. Heiß entbrannte im Gotteshause der Streit. Da traf ihn rücklings em Speer, der durch das Kirchenfenster auf ihn geschleudert war. Ein Krieger Ottos gab ihm den letzten Stoß und raubte die goldene Kette des Königssohnes vom Altare. Tiefbetrübt vernahm Otto die Kunde und beklagte das Schicksal des unglücklichen Bruders. Vier von Thankmars Anhängern wurden nach fränkischem Rechte gerichtet und fanden durch den Strang den Tod. Die sächsi- schen Burgen ergaben sich dem Könige wieder. Eberhard erhielt durch

9. Mittlere und neue Geschichte bis 1648 - S. 71

1883 - Hannover : Helwing
Mittelalterliche Zustände. 71 lang die Schnäbel an den Schuhen sein dürften, wie viel Schüsseln bei Hochzeiten und Kindtaufen aufgetragen werden dürsten u. s. w. Um aber außerhalb der bergenden Mauer ungestört Handel treiben, die reichen Warenzüge befördern zu können, schloffen die verschiedenen Städte unter einander Bündnisse. So entstanden der rheinische und der schwäbische Städtebund. 1241 schlossen Lübeck und Hamburg einen Vertrag; sie wollten Schiffe ausrüsten und Bewaffnete stellen, um das Land zwischen der Elbe und Trave (bei Lübeck) und ebenso die Gewässer, auf denen sie ihre Waren ins Meer schickten, gegen jede Räuberei sicher zu stellen. Das war der Anfang der Hansa, d. i. Bund. Bald schlossen sich mehrere Städte an, nach etwa 100 Jahren gehörten ihr gegen 100 Städte an. In vier große Quartiere war der Bund eingeteilt, deren Hauptstädte Lübeck, Braunschweig, Köln und Danzig waren. Den ganzen Handel der Ostsee und auch größtenteils den der Nordsee zogen die Hansastädte an sich; die Heringsfischerei war fast ganz in ihren Händen. Bier große Warenniederlagen besaßen sie: zu Nowgorod in Rußland, zu Bergen in Norwegen, zu Brügge in Flandern und zu London. So wurde der Bund bald reicher und mächtiger als manche Königreiche. Er zwang den König von Frankreich, den Engländern allen Handel an den französischen Küsten zu verbieten, und nötigte England, den Frieden mit ihm um 10 000 Pfund Sterling zu erkaufen; er entthronte den König von Schweden und eroberte viermal Kopenbagen. 1421 rüstete er gegen diese Stadt eine Flotte von 248 Schiffen mit 12 000 Reitern aus. Im 15. Jahrhundert verfiel die Hansa allmählich; sie hatte jetzt weniger Be- deutung, weil kräftigere Fürsten selbst für Ordnung und Sicherheit sorgten. Eine Stadt nach der anderen trat vom Bunde zurück; zuletzt blieben nur Bremen, Hamburg und Lübeck, die 1630 noch einmal den Bund erneuerten und bis heute den Namen Hansastädte führen. Während die Ritter auf ihren Burgen, die Städter hinter den festen Mauern sicher wohnten, waren die Bauern in ihren Stroh- und Lehm- hütten ohne allen Schutz. Sie waren ganz in der Gewalt desjenigen Herrn, auf dessen Gebiete ihre Wohnung stand und konnten von diesem nach Willkür mit Abgaben belastet werden. Ihre Saaten wurden in den Fehden oft zertreten; ganze Dörfer wurden von den Raubrittern ..ausgepocht", d. h. alles Vieh, das beste Hausgerät, Betten, selbst die notwendigsten Kleidungsstücke wurden mitgenommen. Mancher Bauersmann flüchtete sich wohl in die benachbarte feste Stadt und ward frei; andere erlangten ihre Freiheit dadurch, daß sie am Kreuzzuge teilnahmen, oder daß ihr Herr denselben mitmachte und — wie dies oft geschah — vorher alle seine Knechte freigab. Doch im ganzen führte der Bauernstand im Mittelalter ein trauriges Leben. 3) Aas Gerichtswesen. Aie Aemgerichte. In den ältesten Zeiten .konnte jeder Freie an dem Gerichte teil- nehmen; Karl der Große aber führte die Schöffen ein, d. i. eine bestimmte Anzahl achtbarer Freie, welche beeidigt waren und unter Vorsitz des kaiserlichen Grasen nach Gewohnheit und Herkommen richteten. All- mählich entstanden auch Sammlungen solcher Gewohnheitsrechte, so zu Anfang des 13. Jahrhunderts der S a ch se nsp i e g e l für Norddeutschland und der Schwabenspiegel für Süddeutschland. Die Gottesurteile kamen im 15. Jahrhunderte ab; dagegen kam die Folter in Gebrauch. 1241

10. Mittlere und neue Geschichte bis 1648 - S. 72

1883 - Hannover : Helwing
72 Mittl ere Geschichte. Durch furchtbare Marterwerkzeuge — Peitschenhiebe, Zusammenschnüren, Zusammenpressen und Ausrecken einzelner Glieder, Kneifen mit glühenden Zangen — suchte man das Geständnis von dem Angeklagten zu er- zwingen. Eine eigentümliche Erscheinung der mittelalterlichen Rechtspflege find die Femgerichte. Als nämlich die alte Gauverfassung sich allmählich auflöste und die Grafenwürde erblich wurde, verloren die Freien viel von ihren Rechten. In Westfalen aber, das meistens geistlichen Herren gehörte, behaupteten die Einwohner noch lange ihre Unmittelbarkeit unter Kaiser und Reich und ihr altgermanisches Gericht. Der Graf, welcher dem Gerichte vorsaß, war noch immer kaiserlicher Beamter; weil er über Freigebliebene richtete, nannte er sich Fr ei graf, die Schöffen hießen Freischöffen und der Gerichtsbezirk Freigrafschaft oder Freistuhl. Der oberste Freistuhl war zu Dortmund. Hier versammelten sich jährlich einmal alle Freigrafen, fanden neue Rechtsgrundsätze und ver- warfen oder bestätigten die Urteile der Freigerichte, wenn Berufung er- hoben war. Die Freigrafen erkannten nur den Kaiser über sich an und den Erzbischof von Köln, der als Herzog von Westfalen des Kaisers Stellvertreter und oberster Stuhlherr war. Die Freigerichte beschränkten sich indes nicht auf Westfalen, sondern als kaiserliche Gerichte hielten sie sich verpflichtet, überall Schutz und Recht zu schaffen, wo von dem ordentlichen Richter dies nicht geschah. Die Schöffen hatten unter sich eine heimliche Losung, durch die sie einander erkannten; daher hießen sie Wissende. Jeder Deutsche konnte Wissender werden, wenn er durch zwei Schöffen darthun konnte, daß er frei und ehelich geboren und untadeligen Rufes sei; aber nur in West- falen (auf roter Erde) konnte er aufgenommen werden. Bei dieser Aufnahme mußte er schwören: „Ich gelobe, die heilige Feme halten zu helfen und zu verhehlen vor Weib und Kind, vor Vater und Mutter, vor Schwester und Bruder, vor allem, was zwischen Himmel und Erde ist." Ein Freischöffe, der seinen Eid brach, wurde gehenkt. Zu den Ehren der Schöffen drängten sich Fürsten, Grasen, Ritter und Bürger: selbst Kaiser Sigismund wurde am Freistuhle zu Dortmund feierlich unter die Wissenden aufgenommen. Geistlichen war die Aufnahme nicht gestattet. Frei graf konnte nur ein Westfale sein. Die Sitzungen, Frei ding, fanden am Tage an den uralten Gerichtsstätten im Freien statt. Vor dem Grafen lagen ein blankes Schwert zur Eidesabnahme und ein aus Weiden geflochtener Strick zur Vollstreckung des Todesurteils. Jeder Freigraf und Schöffe konnte an dem Gerichte teilnehmen. Hatte jemand ein vor die Feme gehörendes Verbrechen begangen, so wurde er von einem Schöffen angeklagt; be- kräftigte dieser mit einem Eide die Wahrheit seiner Aussage, so ward der Angeklagte vorgeladen. Zwei Schöffen, auch wohl der Fronbote des Freistuhls, überbrachten den Ladebrief des Freigrafen, wenn sie kein sicheres Geleit hatten, heimlich und bei Nacht. Konnten sie den Beklagten nicht selbst treffen, so hefteten sie den Dorladungs- zettel an die Thür, wo der Geladene wohnte, schnitten aus derselben drei Späne als Wahrzeichen für den Freigrafen und schlugen dreimal gewaltig gegen dieselbe. War
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